Sonne aus – Fahrradbeleuchtung an

Sonne aus – Fahrradbeleuchtung an

Diese Leuchten und Rückstrahler sind vorgeschrieben

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Sonnenuntergang bereits kurz nach 16 Uhr: Im Herbst und Winter bist du fast zwangsläufig bei Dämmerung und Dunkelheit unterwegs. Erfahre hier, welche Leuchten und Rückstrahler im öffentlichen Straßenverkehr vorgeschrieben sind und wie du deine Sicherheit noch erhöhen kannst.

Die Regeln zur Fahrradbeleuchtung sind in § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt. Dort heißt es unmissverständlich: „Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauart-genehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind.“

Sonderfall Mountainbike, Gravelbike und Rennrad

Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen ist die Sachlage also klar: Hier muss das Fahrrad – egal welcher Typ – mit den gesetzlich vorgeschriebenen Leuchten und Reflektoren ausgestattet sein. Ob du bei deiner Mountainbike-Tour am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, hängt im Prinzip von der Strecke ab. Aber Vorsicht! Du findest dich schnell in einer Grauzone wieder: Gilt der Forstweg bereits als normale Straße? Oder ein Wirtschaftsweg übers Land? Aber mal ehrlich: Es macht doch grundsätzlich keinen Sinn, im Dunkeln ohne Licht unterwegs zu sein. Man sieht nichts – und wird nicht gesehen!

Warum insbesondere sportliche Radfahrer beim Thema Licht einen gewissen Sonderfall darstellen, hat eigentlich nur zwei Gründe: 1. Wer überwiegend tagsüber mit einem leichten, sportlichen Fahrrad unterwegs ist (Fitness, Training, Tour, Trail), möchte nicht das Gewicht einer fest installierten Lichtanlage quasi „unnötig“ mitschleppen. 2. Die Installation einer „richtigen“ Lichtanlage mit Dynamo und Co. ist an MTBs und anderen Leichtbau-Fahrrädern nicht ganz einfach. Der Gesetzgeber hat dies aber mittlerweile erkannt und die Bestimmungen für alternative Lichtsysteme gelockert.

Steckleuchten sind heute grundsätzlich erlaubt

2017 wurde die Dynamopflicht abgeschafft, sodass seitdem batterie- oder akkubetriebene Systeme erlaubt sind. Der Vorteil der Batterieleuchten ist, dass sie sich nicht nur leicht anbringen und abnehmen lassen, sondern dass sie auch als Standlicht funktionieren, was bei neuen Fahrrädern am Rücklicht bereits vorgeschrieben ist und am Scheinwerfer überaus sinnvoll ist, zum Beispiel an einer roten Ampel in der Stadt.

In den RABE Bike Filialen findest du eine große Auswahl an verschiedenen Steck-Lichtsystemen. Mit Hilfe von Adaptern, Spannsystemen und Schellen lassen sie sich in der Regel an jedem Fahrradtyp anbringen, meist an Lenker und Sattelstütze. Aber am besten wirst du vorher einen Blick auf dein Bike und schaust, wo Platz dafür ist. Wichtiger Tipp: Achte bei deinen Batterieleuchten immer auf genügend Power-Reserven! Werden Akkus oder Batterien schwach, so signalisieren die Leuchten dies zumeist mit einem blinkenden Hinweis-LED. Ersatzbatterien in der Tasche zu haben, ist kein Aufwand.

Achte stets auf die Vorschriften

Achtung: Auch bei Steckbeleuchtung schreibt der Gesetzgeber gewisse Punkte vor! Zum Beispiel sind blinkende Scheinwerfer sowie auch blinkende Rücklichter verboten. Außerdem darf der Front-Scheinwerfer nicht blenden! Stichwort LED: Einerseits ist es zu begrüßen, dass moderne LED-Leuchten bei immer geringerem Stromverbrauch immer heller und weiter strahlen. Andererseits kann ein zu hoch eingestelltes LED-Licht andere, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer erheblich blenden – fast so, als führe ein Auto permanent mit Fernlicht durch die Nacht. Gerade Stecksysteme verstellen sich leicht, sodass du bei jeder Fahrt mit Licht überprüfen solltest, ob dein Scheinwerfer auch schräg nach unten leuchtet. Faustregel: Wenn dein Scheinwerfer zum Beispiel auf 80 cm Höhe montiert ist, dann sollte die Mitte des Lichtkegels in 5 m Entfernung auf 40 cm Höhe oder ganz knapp darunter sein.

Tipp: Nur wenn die Batterie-Beleuchtung das StVZO-Siegel trägt, kannst du sicher sein, dass alle Vorschriften für den Betrieb im öffentlichen Verkehr erfüllt sind! Das deutsche Prüfzeichen ist zu erkennen an einer Zulassungsnummer samt Wellenlinie, dem Großbuchstaben K sowie einer Nummer. Die Polizei führt hin und wieder Kontrollen durch, vor allem in Städten!

Sorglos unterwegs mit fester Lichtanlage

Trekking-, Touren- und Citybikes sind in der Regel ab Werk mit einer Gesetzes-konformen Lichtanlage ausgestattet. Hersteller wie Cube bieten darüber hinaus manche sportlichen Modelle (z. B. Mountainbikes) in einer so genannten Allroad-Variante an, wo dann neben Schutzblechen und Gepäckträger auch teils eine Lichtanlage ab Werk installiert ist.

Das Herz der Stromversorgung: Bei modernen Fahrrad-Lichtanlagen hat der Nabendynamo den altbekannten Dynamo oben am Reifen (Seitenläufer) weitgehend abgelöst. Das Mini-E-Werk sitzt integriert in der Nabe im Zentrum des Vorderrades. Seine Vorteile: Er läuft leicht, fast ohne Widerstand, und ist gut geschützt vor Schmutz und Wasser. Der Radausbau funktioniert über eine Kabel-Steckverbindung problemlos.

Das Nachrüsten eines Fahrrades mit einem Nabendynamo ist allerdings mit einem gewissen technischen Aufwand verbunden. Hobby-Schrauber kaufen den Dynamo separat und speichen das Laufrad neu ein (hohes Fachwissen erforderlich). Oder man kauft ein komplettes Vorderrad, wo der Nabendynamo bereits eingebaut ist. Es gibt auch zahlreiche Sportradler, die sich auf diese Weise ein Zweitrad für den Winter präparieren. Tipp: Der Dynamo versorgt nur den Frontscheinwerfer, in Kombination mit einem Batterie- Rücklicht. Das hält die Verkabelung in Grenzen.

Das Rücklicht einer modernen Lichtanlage wird einerseits über ein Kabel vom Dynamo mit Strom versorgt. Darüber hinaus schreibt das Gesetz aber noch eine Standlicht-Funktion vor. Das übernimmt ein integrierter Mini-Akku oder eine Batterie. Zusätzlich ist eine Bremslicht-Funktion erlaubt – eine sinnvolle Sache, gerade wenn auf dem Radweg im Berufsverkehr dicht an dicht gefahren wird. Übrigens: Der Sicherheitsabstand beim Radeln sollte drei Fahrradlängen betragen.

Energie satt: Licht an E-Bikes

Bist du mit dem E-Bike unterwegs, dann versorgt der E-Bike-Akku die Beleuchtungsanlage. Aber du solltest darauf achten, dass Scheinwerfer und Rücklicht auch dann noch funktionieren, wenn sich der Akku wegen niedrigen Ladestands abschaltet. Zwei Stunden Gangreserve sieht der Gesetzgeber hier vor. Gut ist es, wenn dein E-Bike-Motor als Dynamo funktioniert, sobald sich der Akku abgeschaltet hat – dann brauchst du keine Batteriereserven.

Reflektoren machen dich noch sichtbarer

Zusätzlich zur Beleuchtung sind verschiedene Reflektoren am Fahrrad gesetzlich vorgeschrieben: Weiß vorne, rot hinten, beidseitig orange an den Pedalen, sowie zur seitlichen Sichtbarkeit an den Laufrädern. Letzteres können Flächenreflektoren zum Einklemmen zwischen den Speichen sein, oder als Röhrchen ausgeführte Sticks. Geeignet sind auch Reifen, in deren Flanken ein Reflex-Streifen eingearbeitet ist.

Sichtbarkeit zusätzlich erhöhen

Helle Kleidung mit Reflektoren erhöht deine Sichtbarkeit im nächtlichen Straßenverkehr. Reflektor- oder Warnwesten tun ein Zusätzliches. Um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, greifen manche Radler zu Stirnlampen, auch da diese beim Abbiegen den Weg mit einer Kopfdrehung um die dunkle Ecke erhellen. Da Stirnlampen aber hoch am Körper getragen werden und auch nahezu geradeaus leuchten, blenden diese viel zu stark, deshalb ist eine Verwendung nicht empfehlenswert.

Checkliste für deine Fahrradbeleuchtung

  • Scheinwerfer für gute Sicht nach vorne
  • Reflektor an der Front, um von vorne besser gesehen zu werden
  • Rücklicht und großer Reflektor am Heck, um von hinten gut gesehen zu werden
  • Reflektorstreifen am Mantel oder Reflektoren an den Speichen
  • Rückstrahler an den Pedalen, an deren Bewegung du beim Treten als Radfahrer erkannt wirst

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